Die private Vorsorge


Neben der gesetzlichen Altersvorsorge gibt es auch die private. Diese wird zunehmend wichtiger, da die gesetzliche Rentenversicherung immer mehr Rentner aus den Beiträgen immer weniger Arbeitnehmer auszahlen muss. Die private Vorsorge basiert – im Gegensatz zur gesetzlichen – auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das heißt, man bekommt später das Kapital ausgezahlt, das man selbst eingezahlt hat. Durch geschickte Anlage und langjährige Zinsen kann eine gute Vorsorge erreicht werden. Bei Erreichen des Rentenalters kann dann die Rente ausgezahlt werden, entweder monatlich oder auch als Einmalbetrag, zum Beispiel bei der Auszahlung einer Lebensversicherung.

Für einige Modelle gibt es staatliche Zuschüsse, so für die private Rentenversicherung als Altersvorsorge. Der Nachteil ist, dass diese Formen nicht beliehen oder vererbt werden dürfen, allerdings können sie aber auch nicht gepfändet werden. In Einzelfällen – zum Beispiel bei der so genannten Riester-Rente – ist eine Vererbung an den Partner möglich, wenn der Todesfall vor dem Renteneintritt geschieht. Ansonsten sind die staatlichen Zulagen zurück zu zahlen.

Zwar gibt es auch staatlich geförderte Aktienfonds-Sparpläne, meistens wird man dies jedoch ohne staatliche Förderung abschließen. So bleibt man unabhängig von Vorgaben und kann sein Vermögen flexibel einteilen und anlegen. Wer sein Geld in Aktienfonds-Sparplänen anlegen will, kann dies bei Fondsgesellschaften, Banken oder Direktbanken tun. Auch eine Lebensversicherung investiert die Beiträge oft in Aktienfonds. Eine breite Streuung hält hierbei die Rendite stabil und das Verlustrisiko gering.

Auch Immobilienbesitz kann eine gute Altersvorsorge sein. Alle nicht staatlich geförderten Vorsorgearten können in der Regel frei vererbt werden, sowohl Aktien und Immobilien als auch die Lebensversicherung. Ob man sich zusätzlich für eine private Rentenversicherung als Altersvorsorge oder alternative Investitionen entscheidet, muss jeder selbst wählen.


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