Berufsunfähigkeitsrente durch Verweisung verhindert?
In welchen Beruf kann eine Versicherung einen Versicherten verweisen, um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zu verhindern. Auch im Jahr 2008 gab es hierzu interessante Gerichtsurteile – zwei davon seien hier exemplarisch erläutert.
Es ist ein großes Ärgernis für die Versicherten: Sie schließen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab, um in den Genuss einer Berufsunfähigkeitsrente zu kommen. Aber am Ende klappt es dann doch nicht. Die Versicherung verweist sie einfach in einen anderen Beruf. Aber ist das eigentlich überhaupt möglich? Und rechtens? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Nämlich darauf, was im Kleingedruckten der Verträge steht. Es gibt noch alte Verträge, die eine Verweisung generell zulassen. Die sind heute aber die Ausnahme. Für viele aktuelle Versicherungen gilt: Man darf nur in Berufe verweisen, die eine ähnliche Lebensstellung garantieren wie der zuletzt ausgeübte. Was das konkret heißen kann, damit beschäftigen sich hin und wieder die Gerichte.
Berufsunfähigkeitsrente zu Unrecht verweigert
Berufsunfähigkeitsrente zu Recht verweigert
Weniger Erfolg hatte dagegen ein Versicherter, der als Rohrschlosser in den Beruf eines Konstrukteurs verwiesen wurde. Seine Versicherung wollte so die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ebenfalls verhindern. Denn ihrer Meinung nach sind beide Berufe von ähnlichem Ansehen und Einkommen. Das Gericht sah das genauso. Es folgte der Argumentation des klagenden Versicherten nicht. Dieser hatte angemerkt, dass der Konstrukteursberuf kein offizieller Ausbildungsberuf und daher nicht gleichgestellt sei. Das hatte allerdings keinen Einfluss auf das Urteil der Richter des Landgerichts Bremen (6 O 505/06 vom 25.9.2008). Eine Berufsunfähigkeitsrente musste daher letztlich nicht gezahlt werden.


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