Autoversicherung und hohe winterliche Unfallgefahr
Der Winter 2010 hat häufig für vereiste, überfrorene und tief verschneite Straßen gesorgt, die zu Unfällen auf Autobahnen und anderen Straßen führten. Unfälle, das ist allgemein bekannt haben umfangreiche negative Auswirkungen auf die Autoversicherung.
Es erfolgt eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und die Beiträge steigen. Mehrere Jahre dauert es dann, ehe durch unfallfreies Fahren, der alte Stand wieder reicht ist. Deshalb kann es für Autofahrer ratsam sein nach anderen Wegen, für die Erstattung der Unfallkosten zu suchen. Üblicherweise wird mit der Schadensregulierung die Autoversicherung beauftragt.
Nur wenigen Autofahrern dürfte bekannt sein, dass es Möglichkeiten gibt, unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten vom Finanzamt erstatten zu lassen. Eine zwingende Voraussetzung ist der Unfall hat sich auf dem Weg zur Arbeitsstelle ereignet und steht mit der Berufsausübung im unmittelbaren Zusammenhang. Durchgeführte Privatfahrten dürfen auf keinen Fall geltend gemacht werden. Bedingung ist weiter das die Unfallkosten (Körper- und Sachschäden, Abschleppkosten und Gutachter-und Anwaltskosten) nicht durch die Autoversicherung oder Andere ausgeglichen werden. Dann besteht die Möglichkeit die Unfallkosten als Werbungskosten, innerhalb der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Die erhöhten Werbungskosten vermindern die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer.
Die Einreichung beim Finanzamt zeitigt nur dort Erfolge, wo der Unfallverursacher überhaupt Steuern zu zahlen hat. Für Arbeitslose und Arbeitslosengeld II-Empfänger ist das keine Alternative.


Tweet This
zu Facebook
zu delicious
RSS Feed