2009 kommt der Gesundheitsfonds
Zum 1. Januar 2009 wird der zur Gesundheitsreform gehörende Gesundheitsfonds nach langem ringen eingeführt. Ziel ist dabei mehr Transparenz beim Leistungs- und Kostenmanagement in den einzelnen Krankenkassen zu schaffen. Alle Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Steuermittel werden dann zentral im Gesundheitsfonds gebündelt und komplett an die Krankenkassen weitergeleitet. Für jeden Versicherten erhält die Krankenkasse eine pauschale Zuweisung aus dem Fonds. Um die unterschiedliche Risikostruktur der Krankenkassen zu berücksichtigen, werden je nach Alter, Geschlecht und Krankheit Zu- bzw. Abschläge gezahlt.
Ein Versicherungsvergleich kann die Suche nach einer neuen Krankenkasse erleichtern. Allerdings wird mit dem Gesundheitsfonds 2009 der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse überall in Deutschland der selbe sein. Dieser kann dann bis zu 15,5 Prozent betragen, wird jedoch erst am 1. November 2008 endgültig festgelegt. Unterschiede wird es nur noch in der Höhe der Zusatzbeiträge geben, die von den Krankenkassen unterschiedlich erhoben werden dürfen.

