Staatliche Hilfe beim Rentenaufbau


Es ist eine Tatsache, das die gesetzlichen Renten nur noch zur Grundversorgung der Bedürfnisse im Alter ausreichen. Um den gewohnten Lebensstil weiter aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, privat vorzusorgen. Hier hat der Gesetzgeber reagiert und mit der Riester Rente ein Instrument ins Leben gerufen, das es ermöglicht, mit Hilfe des Staates ein stattliches Altersvermögen aufzubauen.

In einen zerifizierten Riester Vertrag muss der Sparer 3 % seines Vorjahreseinkommens im Jahr 2007 einzahlen. Dann bekommt er die volle Förderung in Höhe von 114 Euro je Sparer. Hat er Kinder, die Kindergeld berechtigt sind, erhält er nochmals pro Kind 154 Euro. Ab dem Jahr 2008 steigt der Sparbeitrag dann auf 4 % des Jahreseinkommens. Dafür steigt aber auch die Förderung an. Diese wird Jahr für Jahr dem Riester Vertrag gutgeschrieben.

Besonderheiten der Riesterrente sind unter anderem die Hartz IV Sicherheit. Im Falle der Arbeitslosigkeit kann das Sparguthaben nicht wie andere Sparformen dem Arbeitslosengeld angerechnet werden. Der Riester Sparplan ist alleine der Altersversorgung vorbehalten. Der Sparer kann während der Ansparphase Geld für die Finanzierung einer Immobilie entnehmen. Dieses Geld muss jedoch vor dem Erreichen der Rente wieder in den Vertrag eingezahlt werden. Die Versicherung oder Bank, bei dem der Riestervertrag abgeschlossen wird, muss garantieren, das bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge für die Verrentung zur Verfügung stehen.

Alle Angestellten, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, alle Beamten, Berufsrichter, Berufssoldaten und deren Ehepartner können in den Genuss der Riester Rente kommen. Ist der Ehepartner nicht berufstätig, reicht der sogenannte Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro im Jahr für die Riester Förderung aus. Auch Selbstständige, deren Ehepartner ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis haben, können einen Riester Sparvertrag abschließen.

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