Gründercoaching Deutschland“ – was sich dahinter versteckt
Viele sind unzufrieden mit ihrer Arbeit, gerade häufig Angestellte bei Firmen. So manch einer überlegt, ob er nicht den Schritt in die Selbständigkeit wagen soll. Man kann sich, bevor man kündigt, bei der Arbeitsagentur erkundigen, welche Zuschüsse gezahlt werden und welche Formalitäten hierfür erforderlich sind. Dann steht einer Existenzgründung nichts mehr im Wege.
Das Arbeitsamt informiert den Existenzgründer zum Beispiel über einen Gründungszuschuss. Dieser wird nicht nur gezahlt an Menschen, die aus ihrer Arbeitslosigkeit ein eigenes Unternehmen gründen möchten, auch wer eine Festanstellung für eine Existenzgründung kündigt, kann nach Ablauf einer Sperrfrist, den Gründungszuschuss in voller Höhe bekommen. Genaue Auskunft erteilt hier die Arbeitsagentur.
Existenzgründer können Beratungsleistungen von Profis in Anspruch nehmen, speziell hierfür eingerichtete Beraterfirmen helfen bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit. Diese Beratungsleistungen können die ersten fünf Jahre nach Existenzgründung in Anspruch genommen werden. Die Arbeitsagentur kann 100 % der Kosten für das Gründercoaching übernehmen, jedoch nur auf Antrag. Informieren sollte man sich vorab im Internet, dort findet man im Lexikon online die Begriffe erklärt.


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