Scheidung, wie geht es weiter?
Wenn eine Scheidung oder Trennung bevorsteht, sind die vorangegangenen Versöhnungsversuche gescheitert. Es gibt viel zu klären und um zu organisieren. Wenn dabei dann noch Kinder im Spiel sind gestaltet sich eine Scheidung dann schon etwas schwieriger als bei kinderlosen Ehepartner.
Meist war bis zu dem Zeitpunkt der Scheidung ein Ehepartner bei dem/n Kind/er und erbrachte seinen Unterhaltsbeitrag in Natur, indem er den Haushalt und die Kinder versorgte. Der andere Ehepartner ging arbeiten und “brachte das Geld mit nachhause”. In manchen Fällen gibt es dann Streit um den Ehegatten- und Kindesunterhalt. Dann kommen für den Ehepartner bei dem die Kinder bzw. das Kind bleiben bzw. bleibt zu den seelischen auch noch finanzielle Probleme hinzu. Da der Ehepartner der die Kinderbetreuung übernimmt seinen Unterhaltspflichten in Natur nachkommt, muss der andere Ehepartner Unterhalt zahlen. Sowohl für das/die Kind/er.
1977 wurde eigens dafür die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts eingeführt und seitdem regelmäßig aktualisiert. Hieraus ist ersichtlich wie viel Kindesunterhalt bezahlt werden muss.
Bei dem Ehegattenunterhalt wird das Einkommen der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage genommen. Nach Abzug des Kindesunterhalt unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Tabelle und der Gegenrechnung des Kindergeldes stehen dem nicht erwerbstätigen Ehegatten 3/7 des verdientem Einkommen des arbeitendem Ehegatten zu.
Wobei man dies nicht pauschalisieren kann, da es viele Punkte gibt, die individuell geprüft werden müssen.
Abschließend muss gesagt werden, dass in solchen Fällen am besten professionelle Beratung in Anspruch genommen wird. Da gerade wenn Kinder im Spiel sind ganz viele verschiedene Komponente zusammenspielen, die bei der Berechnung des Ehegatten- und Kindesunterhalt berücksichtigt werden müssen.


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