Mieter, die ihre Treppe nicht putzen


Als Vermieter eines Mehrfamilienhauses oder gar eines Hochhauses hat man die Aufgabe und das natürliche Interesse daran, dass das Gebäude in einem ansehnlichen Zustand bleibt. In den Mietverträgen wird deshalb oft festgehalten, dass die Mieter der in dem Haus vorhandenen Wohnungen die Aufgabe haben, die Treppen zu ihrer Haustür, die Fenster und den Flur davor zu reinigen. Dies geschieht im Wechsel, sodass sich alle Mietparteien einer Etage wöchentlich oder zweiwöchentlich mit der Hausflurreinigung abwechseln. Leider gibt es unter den Mietern zunehmend schwarze Schäflein oder faule Buben, die gerade aus dem Elternhaus, in dem die Mutter alles machte, ausgezogen und in eine eigene Wohnung eingezogen sind. Manche meinen es gar nicht böswillig, vergessen zum Ärger der anderen Mieter aber häufig ihren Reinigungsdienst. Diesen Ärger bekommt dann meist der Vermieter zu spüren, der sich um Lösungen bemühen muss. Oft finden sich im selben Haus Mietparteien, die bereit sind, gegen ein geringes Honorar die Flurreinigung anderer Mieter zu übernehmen. Findet sich zu diesem Zweck niemand oder werden die ihm aufgetragenen Aufgaben nur unzureichend erfüllt, muss häufig eine professionelle Gebäudereinigung engagiert werden. Neben der Industriereinigung, Bau- und Endreinigung gehört auch die Unterhaltsreinigung zum Aufgabengebiet der Gebäudereinigungen. Bei der Unterhaltsreinigung werden regelmäßige Aufgaben in bestimmten Intervallen wiederholt. Dazu gehört unter anderem das Wischen von Böden, Treppen samt Geländer und das Putzen von Fenstern und Türen.


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